Gemeinschaftskonto kündigen
Falls es zur Scheidung oder Trennung einer Partnerschaft kommt, ist es sinnvoll, unmittelbar zum Zeitpunkt der Trennung das Gemeinschaftskonto zu kündigen.
Viele Kontoinhaber wissen nicht, dass sie bei einem gemeinschaftlich geführten Haushaltskonto auch für die Schulden des Partners haften und der ehemalige Partner auch ohne ihr Wissen Zugriff auf das Konto hat.
Gemeinschaftskonto einseitig auflösen
Um das Gemeinschaftskonto einseitig auflösen zu können, sind bestimmte Bedingungen nötig. Alleine kündigen kann einer der ehemaligen Partner das gemeinsame Konto nur, wenn das Partnerkonto einen offiziellen Kontoinhaber hat und einen Verfügungsberechtigten mit Vollmacht. In diesem Fall kann der Kontoinhaber dem Verfügungsberechtigten die Vollmacht entziehen und das Konto alleine und somit ohne Partner schließen.
Guthabenaufteilung vom Partnerkonto
Bei der Kündigung des Partnerkontos hat jede Partei Anspruch auf die Hälfte des Guthabens, welches sich auf dem gemeinsamen Konto befinden. Wurde jedoch in einem Ehevertrag oder in einem Partnervertrag eine andere Regelung getroffen, gilt natürlich für die Guthabenverteilung vom Partnerkonto die vereinbarte Regelung.
Schulden auf dem Gemeinschaftskonto
Zu den meisten Problemen bei der Auflösung eines gemeinsamen Haushaltskontos kommt es, wenn sich kein Guthaben sondern Schulden auf dem Partnerkonto befinden. Es gilt, dass es vollkommen gleichgültig ist, wer für die Entstehung der Schulden verantwortlich ist. Die Schulden auf dem Gemeinschaftskonto werden auf beide Kontoinhaber gleichmäßig verteilt. Bedient sich einer der ehemaligen Partner im Rahmen des Dispokredits an vorhandenem Guthaben und überzieht beispielsweise das Konto bis zum Dispo-Limit, so haben beiden Parteien gegenüber der Bank für die Schulden aufzukommen. Jedoch hat derjenige, der das Konto leergeräumt hat, eine Ausgleichsverpflichtung gegenüber der anderen Partei.
Gemeinschaftskonto Kündigungs-Vorlage
Eine Musterschreiben, um das gemeinsame Konto aufzulösen, steht als Vorlage zum Download bereit.