Gemeinschaftskonto für Nicht-Verheiratete

Ein gemeinsames Konto wenn man nicht verheiratet ist – Ist das sinnvoll? Welche Vorteile hat es und was sind die Risiken?

Das Gemeinschaftskonto ist für viele Paare die logische Konsequenz, wenn es darum geht, das gemeinsame Leben zu strukturieren und zu organisieren, auch sie unverheiratet sind. Über ein gemeinsames Konto können nun die Miete für die gemeinsame Wohnung oder die Kosten für ein Auto abgebucht werden und das monatliche Haushaltsbudget besser geplant werden.

Alle Gemeinschaftskonten in unserem Vergleich können auch eröffnet werden, wenn man nicht verheiratet ist.

Vorsicht vor Kontoplünderungg

Die meisten Gemeinschaftskonten werden als Oder-Konto geführt, das bedeutet, dass jeder Kontoinhaber unabhängig vom anderen über das Guthaben verfügen kann. Aus diesem Grund sollten unverheiratete Paare ein gemeinsames Konto nur dann eröffnen, wenn sie dem Partner absolut vertrauen.

Achtung Steuer

Achtung Steuer heißt es, wenn auf das gemeinsame Konto bei unverheirateten Paaren ein größerer Geldbetrag aus einer Erbschaft oder einer Lebensversicherung eingeht. In diesem besonderen Fall kann das Finanzamt davon ausgehen, dass die Hälfte des Geldbetrages als Schenkung zu betrachten ist. Bei einer Schenkung können dann entsprechende Freibeträge ausgeschöpft werden. Je höher der Geldbetrag, der als Schenkung bei einem nicht verheirateten Paar vermutet wird, desto höher fällt der Steuerbetrag aus.

Welches Gemeinschaftskonto eignet sich besonders?

Bei der Suche nach dem besten Gemeinschaftskonto hilft unser Kontovergleich auf der Startseite. Hier werden viele Banken gegenübergestellt, so dass man schnell und bequem einen Überblick über die Konditionen erhält.