Und- oder Oder-Konto

Und-Konto
Oder-Konto
Beim Oder-Konto sind alle Kontoinhaber gleichermaßen verfügungsberechtigt. Jeder einzelne kann Transaktionen tätigen und über das Konto verfügen, ohne die anderen um Erlaubnis fragen zu müssen. Jeder erhält seine Girocard, ggf. auch eine eigene Kreditkarte für das Konto. Die Kontoinhaber haften gesamtschuldnerisch. Unabhängig davon, wer für die Schulden auf dem Konto verantwortlich ist, können sich Bank und Gläubiger an alle Kontoinhaber zur Erfüllung wenden. Auch im Falle einer Kontopfändung gibt es keinen Schutz für die Kontoinhaber, die mit der Pfändung nichts zu tun haben. Die Auflösung des Oder-Kontos kann jedoch nur von allen gemeinsam vorgenommen werden. Allerdings hat jeder der Kontoinhaber die Möglichkeit, die Einzelverfügungen der anderen Kontoinhaber zu widerrufen, was dann automatisch zu einem Und-Konto führt.
Jede der Varianten hat ihre Vor- und Nachteile, deshalb ist es wichtig, im Vorfeld genau abzuwägen und Eventualitäten wie Auflösung der Gemeinschaft durch Trennung, Tod, Zerfall miteinzuplanen. Ob Lebensgemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft oder Zweckverbindung – Alles kann sich ändern und wenn es darum geht, Finanzen, die über Jahre gemeinsam verwaltet wurden, ordnungsgemäß zu trennen, ist Weitsicht besser als Nachsicht.
Ratgeber
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