Und- oder Oder-Konto

Ein Und-Konto oder Oder-Konto als Gemeinschaftskonto wählen? Welche Unterschiede es gibt und worauf man achten sollte.
Junges Paar vergleicht Und- und Oder-Konten

Und-Konto

Für das Und-Konto gilt: Alle Kontoinhaber können nur gemeinschaftlich handeln. Das heißt: Jeder Kontoinhaber muss für Transaktionen, Verfügungen, Entscheidungen, die das Konto betreffen, die Zustimmung der jeweils anderen erhalten. Möchte er beispielsweise Geld abheben oder überweisen, so muss er der Bank die Unterschrift für die jeweilige Transaktion aller anderen Kontoinhaber inklusive seiner Unterschrift vorlegen. Über die Einrichtung von Dispositionskrediten und die Auflösung des Kontos kann ebenfalls nur gemeinsam entschieden werden. Alleingänge sind beim Und-Konto nicht möglich. Das bietet im Gegensatz zum Oder-Konto natürlich auch einen sicheren Schutz vor Kontomissbrauch und Kontoplünderungen und ist beispielsweise bei Personengemeinschaften, die keine intensivere persönliche Bindung zueinander haben wie Wohngemeinschaften oder Erbengemeinschaften eine Option. In der Praxis ist das Und-Konto allerdings umständlich und eher die Ausnahme als die Regel.

Oder-Konto

Beim Oder-Konto sind alle Kontoinhaber gleichermaßen verfügungsberechtigt. Jeder einzelne kann Transaktionen tätigen und über das Konto verfügen, ohne die anderen um Erlaubnis fragen zu müssen. Jeder erhält seine Girocard, ggf. auch eine eigene Kreditkarte für das Konto. Die Kontoinhaber haften gesamtschuldnerisch. Unabhängig davon, wer für die Schulden auf dem Konto verantwortlich ist, können sich Bank und Gläubiger an alle Kontoinhaber zur Erfüllung wenden. Auch im Falle einer Kontopfändung gibt es keinen Schutz für die Kontoinhaber, die mit der Pfändung nichts zu tun haben. Die Auflösung des Oder-Kontos kann jedoch nur von allen gemeinsam vorgenommen werden. Allerdings hat jeder der Kontoinhaber die Möglichkeit, die Einzelverfügungen der anderen Kontoinhaber zu widerrufen, was dann automatisch zu einem Und-Konto führt.

Jede der Varianten hat ihre Vor- und Nachteile, deshalb ist es wichtig, im Vorfeld genau abzuwägen und Eventualitäten wie Auflösung der Gemeinschaft durch Trennung, Tod, Zerfall miteinzuplanen. Ob Lebensgemeinschaft, Arbeitsgemeinschaft oder Zweckverbindung – Alles kann sich ändern und wenn es darum geht, Finanzen, die über Jahre gemeinsam verwaltet wurden, ordnungsgemäß zu trennen, ist Weitsicht besser als Nachsicht.

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